Immobilien-Zwangsversteigerungen Nord - Ihr Versteigerungsindex im Norden!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Einbeziehung und Geltungsbereich.
Christian Brenner, Klosterstr. 13, 23858 Reinfeld/Holstein (im
folgenden Vertrieb) vertreibt eine monatliche Liste, in der
Zwangsversteigerungstermine norddeutscher Amtsgerichte aufgeführt
sind. Mit Bestellung der Liste im Abonnement und Ausführung der
ersten Bestellung kommt zwischen Besteller und Vertrieb ein
Kaufvertrag über den wiederholten Bezug der
Zwangsversteigerungsliste zustande. Die nachfolgenden Bedingungen
werden mit Bestellung Vertragsinhalt.
§2 Leistung und Lieferzeit.
Vertrieb übersendet Besteller monatlich eine Liste, in der
Immobilien-Zwangsversteigerungstermine norddeutscher Amtsgerichte
(Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen/Bremerhaven,
Mecklenburg-Vorpommern) enthalten sind. Vertrieb verpflichtet sich,
die Liste innerhalb der letzten 10 Tage eines Kalendermonats mit der
Briefpost zum Versand zu bringen. Es gilt Versendungskauf
(§447 BGB) als vereinbart.
§3 Rügepflicht des Bestellers.
Sollte der Besteller die Liste nicht in der üblichen Frist
erhalten, ist er im eigenen Interesse gehalten, dem Vertrieb
Mitteilung zu machen. Vertrieb wird nach erfolgter Mitteilung erneut
eine Liste kostenlos zustellen. Weitergehende Ansprüche des
Bestellers sind ausgeschlossen. Bei nicht rechtzeitig erfolgter
Mitteilung über den Nichterhalt der Liste kann sich der Besteller
nicht darauf berufen, daß die erneute Zusendung der Liste
für ihn wegen Zeitablaufs ohne Interesse ist.
§4 Laufzeit des Vertrages.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Eingang der Bestellung bei
Vertrieb und erster Ausführung der Bestellung durch Vertrieb. Mit
Bestellung der monatlichen Liste bis auf Widerruf wird der Vertrag
für einen Monat abgeschlossen und verlängert sich jeweils um
einen weiteren Monat, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von
14 Tagen zum Monatsende gekündigt wird. Bei Bestellung eines
Jahres-Abonnements wird der Vertrag fest auf ein Jahr geschlossen. Der
Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht
einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung hat
schriftlich zu erfolgen. Für die Einhaltung der
Kündigungsfrist ist der Zugang bei Vertrieb maßgeblich. Die
vorbezeichneten Kündigungsfristen gelten auch für Vertrieb.
Ein Jahres-Abonnement kann Vertrieb darüber hinaus jederzeit
kündigen; er verliert jedoch in diesem Fall den Anspruch auf die
vereinbarte Jahrespauschale und hat bereits geleistete Zahlungen auf
das laufende Jahres-Abonnement zu erstatten.
§5 Kaufpreis.
Der Kaufpreis für eine Monats-Liste beträgt 12,78 Euro,
die bei monatlichem Bezug durch Banküberweisung fällig sind.
Bei Bestellung eines Jahresabonnements beträgt der Preis
140,60 Euro pro Kalenderjahr (12 Ausgaben). Der Jahresbetrag ist
1 Monat nach Vertragsbeginn fällig. In den genannten Preisen sind
Porto und Mehrwertsteuer enthalten. Ist der Besteller mit einer
fälligen Zahlung länger als 14 Tage im Verzug, so ist
Vertrieb berechtigt, die weitere Lieferung auszusetzen, ohne daß
dies die Kaufpreisforderung berührt. Vertrieb behält sich
vor, die Bezugspreise der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen. Die
geänderten Preise teilt Vertrieb dem Besteller mit. Kündigt
der Besteller daraufhin den Bezug nicht zum nächstmöglichen
Zeitpunkt, gelten die neuen Preise als vereinbart.
§6 Gewährleistungsausschluß.
Vertrieb sichert zu, die verfügbaren Informationen
sorgfältig aufzuarbeiten. Gleichwohl übernimmt Vertrieb
keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der in
der Liste enthaltenen Informationen. Bei von Vertrieb zu vertretenen
unrichtigen Angaben, die die Verwendbarkeit der Liste
beeinträchtigen, ist der Besteller berechtigt, den auf die
jeweilige Liste entfallenen Kaufpreis zurückzuverlangen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche, die aus fehlerhaften oder
unvollständigen Angaben in der Liste abgeleitet werden, sind
ausgeschlossen. Im übrigen haftet Vertrieb nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
§7 Schriftformklausel.
Nebenabreden und Änderungen zu den vertraglichen
Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt insbesondere auch für eine Änderung oder Aufhebung
dieser Schriftformklausel.