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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Einbeziehung und Geltungsbereich.
Christian Brenner, Klosterstr. 13, 23858 Reinfeld/Holstein (im folgenden Vertrieb) vertreibt eine monatliche Liste, in der Zwangsversteigerungstermine norddeutscher Amtsgerichte aufgeführt sind. Mit Bestellung der Liste im Abonnement und Ausführung der ersten Bestellung kommt zwischen Besteller und Vertrieb ein Kaufvertrag über den wiederholten Bezug der Zwangsversteigerungsliste zustande. Die nachfolgenden Bedingungen werden mit Bestellung Vertragsinhalt.

§2 Leistung und Lieferzeit.
Vertrieb übersendet Besteller monatlich eine Liste, in der Immobilien-Zwangsversteigerungstermine norddeutscher Amtsgerichte (Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen/Bremerhaven, Mecklenburg-Vorpommern) enthalten sind. Vertrieb verpflichtet sich, die Liste innerhalb der letzten 10 Tage eines Kalendermonats mit der Briefpost zum Versand zu bringen. Es gilt Versendungskauf (§447 BGB) als vereinbart.

§3 Rügepflicht des Bestellers.
Sollte der Besteller die Liste nicht in der üblichen Frist erhalten, ist er im eigenen Interesse gehalten, dem Vertrieb Mitteilung zu machen. Vertrieb wird nach erfolgter Mitteilung erneut eine Liste kostenlos zustellen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Bei nicht rechtzeitig erfolgter Mitteilung über den Nichterhalt der Liste kann sich der Besteller nicht darauf berufen, daß die erneute Zusendung der Liste für ihn wegen Zeitablaufs ohne Interesse ist.

§4 Laufzeit des Vertrages.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Eingang der Bestellung bei Vertrieb und erster Ausführung der Bestellung durch Vertrieb. Mit Bestellung der monatlichen Liste bis auf Widerruf wird der Vertrag für einen Monat abgeschlossen und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt wird. Bei Bestellung eines Jahres-Abonnements wird der Vertrag fest auf ein Jahr geschlossen. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang bei Vertrieb maßgeblich. Die vorbezeichneten Kündigungsfristen gelten auch für Vertrieb. Ein Jahres-Abonnement kann Vertrieb darüber hinaus jederzeit kündigen; er verliert jedoch in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Jahrespauschale und hat bereits geleistete Zahlungen auf das laufende Jahres-Abonnement zu erstatten.

§5 Kaufpreis.
Der Kaufpreis für eine Monats-Liste beträgt 12,78 Euro, die bei monatlichem Bezug durch Banküberweisung fällig sind. Bei Bestellung eines Jahresabonnements beträgt der Preis 140,60 Euro pro Kalenderjahr (12 Ausgaben). Der Jahresbetrag ist 1 Monat nach Vertragsbeginn fällig. In den genannten Preisen sind Porto und Mehrwertsteuer enthalten. Ist der Besteller mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage im Verzug, so ist Vertrieb berechtigt, die weitere Lieferung auszusetzen, ohne daß dies die Kaufpreisforderung berührt. Vertrieb behält sich vor, die Bezugspreise der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen. Die geänderten Preise teilt Vertrieb dem Besteller mit. Kündigt der Besteller daraufhin den Bezug nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, gelten die neuen Preise als vereinbart.

§6 Gewährleistungsausschluß.
Vertrieb sichert zu, die verfügbaren Informationen sorgfältig aufzuarbeiten. Gleichwohl übernimmt Vertrieb keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der in der Liste enthaltenen Informationen. Bei von Vertrieb zu vertretenen unrichtigen Angaben, die die Verwendbarkeit der Liste beeinträchtigen, ist der Besteller berechtigt, den auf die jeweilige Liste entfallenen Kaufpreis zurückzuverlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, die aus fehlerhaften oder unvollständigen Angaben in der Liste abgeleitet werden, sind ausgeschlossen. Im übrigen haftet Vertrieb nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§7 Schriftformklausel.
Nebenabreden und Änderungen zu den vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.


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